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- Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
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Anzeige einer Tierhaltung (mit Registriernummernvergabe)
Wenn Sie meldepflichtige Tiere halten (dazu gehören: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde/Ponys, Bienenvölker und Geflügel. Zum Geflügel zählen Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb- und Truthühner, Wachteln und Tauben.), so sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses dem Veterinäramt anzuzeigen.
Es wird daraufhin eine 12-stellige Registriernummer für den Tierbestand vergeben, mit welcher Sie außer beim Veterinäramt Leer auch beim VIT Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung) und der Landwirtschaftskammer Hannover gemeldet sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie Ihre Tierhaltung selbst bei der Tierseuchenkasse Hannover, Brühlstraße 9, 30169 Hannover anzuzeigen haben. Von der Tierseuchenkasse wird ein jährlicher Beitrag für die Tierhaltung verlangt.
Nährere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Nds. Tierseuchenkasse; unter anderem Anschrift und Telefonnummern, näheres zu Meldepflicht, Leistungen und so weiter. Außerdem ist auch eine Online-Bestandsmeldung möglich. Um auf die Seite der Nds. Tierseuchenkasse zu gelangen, betätigen Sie bitte folgenden Link:
Für weitere Informationen bezüglich des zu entrichtetenden Beitrages an die Tierseuchenkasse können Sie den folgenden Link verwenden. Hier können Sie anhand der Tierzahlen Ihren Beitrag selbst ausrechnen.
Zum Beitragsrechner der Nds. Tierseuchenkasse
Anzeige der Tierhaltung im Veterinäramt Leer
Anzeige von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel. Zum Geflügel zählen Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb- und Truthühner, Wachteln und Tauben.
D. Lünemann
Sachbearbeitung
Anzeige von Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel) und Bienenvölkern
Frau B. Pollmann
Sachbearbeitung
Formulare zur Bestandsanzeige
Bestandsanzeige allgemein [PDF: 23 KB]
Anzeige Bienenhaltung [PDF: 119 KB]
Antrag Vergabe Registriernummer [PDF: 130 KB]
Ausfüllhinweise zum Registriernummernantrag [PDF: 35 KB]
Leitlinie Registriernummer [PDF: 872 KB]
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